Kosten.
Es gibt kaum einen Bereich bei dem so viel getrickst wird wie bei den Kosten. Wir sind der Meinung, klar zu sagen was Sache ist. Die Kosten für die 24-Stunden-Betreuung setzen sich aus mehreren teilweise variablen Positionen zusammen. Wir möchten diese Positionen daher im Einzelnen erklären anstatt Phantasiebeträge zu nennen die nicht der Realität entsprechen.
Der monatliche Aufwand setzt sich wie folgt zusammen:
Die Bezahlung der Betreuerinnen richtet sich erfahrungsgemäß nach Tagsätzen. Sie können mit einem Tagsatz von circa 65,- Euro kalkulieren (Stand 2022). Je nach Anforderung kann sich dieser Betrag erhöhen. Im Fall von zwei zu betreuenden Personen in einem Haushalt oder bei schwierigen Situationen kann der Tagsatz auf mindestens 80,- Euro ansteigen (Stand 2022).
Dazu kommen Sozialversicherungsbeiträge der Betreuerinnen. Diese liegen erfahrungsgemäß in fast allen Fällen bei 18,- pro Tag (Stand 2022).
Die Reisekosten für eine Betreuerin liegen abhängig von der zurückzulegenden Strecke bei üblicherweise 70,- bis 160,- Euro für Hin- und Rückfahrt (Stand 2022).
Die Betreuerinnen stellen die Rechnungen für ihre Leistungen selbständig und unabhängig von uns.
Für unsere Leistungen verrechnen wir pro Tag 11,- Euro (Stand 2022), was einem pauschalen Betrag von 330,- Euro (Stand 2022) pro Monat entspricht. Falls die Betreuung schon nach, oder innerhalb der ersten zwei Monate endet, gelten bei der Abrechnung andere Regeln. Das bedeutet, dass statt dem pauschalen Monatsbetrag von 330,- Euro, der Betrag von 600,- Euro pro Monat (Stand 2022) in Rechnung gestellt wird *).
Zu Beginn einer Betreuung kommt noch eine einmalige Zahlung von 200,- Euro (Stand 2022) hinzu.
Wenn Sie aus der Summe dieser Positionen die Förderungen abziehen, kommen Sie auf den ungefähren tatsächlichen monatlichen Aufwand.
*) Erklärung: Der größte Arbeitsaufwand entsteht für uns ganz am Anfang einer Betreuungssituation mit Erstbesuchen, Vorbereitungen, Recherchen, Planung, Organisation, Einschulung, Administration, etc. Wenn wir unsere Arbeit nicht gut genug machen, wird der betreuungsbedürftige Mensch mutmaßlich nicht lange von uns betreut. Idealismus ist daher durchaus auch in unserem eigenen Interesse.
Förderungen.
Pflegegeld:
Sobald beim zu betreuenden Menschen eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, kann Pflegegeld beantragt und beansprucht werden. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach der Pflegestufe in die der pflegebedürftige Mensch eingestuft wird und beträgt ab Pflegestufe 3 ca 475,- Euro bis zu ca 1.776,- Euro pro Monat unabhängig vom individuellen Einkommen (näheres dazu finden Sie weiter unten).
Landesförderung:
Ab Pflegestufe 3 aufwärts und einem monatlichen Einkommen von nicht mehr als 2.500,- Euro gibt es eine Landesförderung von 550,- Euro pro Monat. Pflegegeld und eventuelle andere Beihilfen zählen nicht zum Einkommen.
Voraussetzung für die Förderung:
- Anspruch auf Pflegegeld ab Stufe 3, bzw. Stufe 4 (nur mit ärztlicher Bestätigung).
- Anspruch auf Pflegegeld ab Stufe 5 (ärztliche Bestätigung nicht erforderlich).
- Einkommensgrenze von bis zu 2500.- Euro monatliches gesamtes Nettoeinkommen der Klientel (also nicht das Haushaltsnettoeinkommen).
- Pflegegeld und Beihilfen zählen nicht zum Nettoeinkommen.
Steuerliche Absetzbarkeit:
Die 24-Stunden-Betreuung kann als außergewöhnliche Belastung am Jahresende von der Steuer abgesetzt werden. Je nach Höhe der über das Jahr bezahlten Einkommenssteuer erhalten Sie von einigen hundert bis zu vielen tausend Euro rückvergütet.
Alle Positionen betreffen den Stand 2022.